Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Visador-Events
Inh. Kai Kronenwerth
Klotzenmoor 31
22453 Hamburg

Kontakt:

Telefon: 040-51203748
Bürozeiten werktags: 10.00 Uhr - 18.00 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Inhaber: Kai Kronenwerth
Steuernummer: 49/132/01499
USt-IdNr.: DE94675280717

Finanzamt Hamburg Nord

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Gestaltung und Programmierung

Kai Kronenwerth und Visador-Events

Bildquellen:

Visador-Events, Robin Schmiedebach, Adrian Fohl, Jörg Böh

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Visador-Events, Inh. Kai Kronenwerth

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von Visador-Events, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • 1 Allgemeines/Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(2) Entgegenstehende, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen unsere Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, diese Schriftform mündlich aufzuheben, Änderungen werden daher erst wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

  • 2 Angebot - Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen uns das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.

  • 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Mitarbeiter sind nur zum Inkasso berechtigt, wenn dies dem Auftraggeber von unserer Geschäftsleitung vorher schriftlich bestätigt wurde.

(2) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal Stufe 1 € 5,00 / Stufe 2 € 10,00 / Stufe 3 € 15,00 / Stufe 4 20,00 für Aufwendungen zu erstatten.

(3) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

  • 4 Leistungserbringung/Mitwirkung

(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung sind allein die Auftragsbestätigung und/oder unser Engagement Vertrag. Unsere Abbildungen und Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von Visador-Events dienen lediglich der Illustration und sind nur "Näherungsangaben". Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit etc., die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von uns genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Stunden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wir erbringen die Vertragsleistung in der Regel durch Subunternehmer. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung begrenzt sich auf den Pool der uns zur Verfügung stehenden Subunternehmer. Ist unseren Subunternehmern die Leistungserbringung nicht fristgerecht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung erheblich ist.

(5) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch uns die entstehenden Kosten zu erstatten und eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung anzunehmen, unseren Subunternehmern die vereinbarten Gegenstände zur Verfügung zu stellen, Zugang zu gewähren, sowie für die Ausübung der Tätigkeit durch unsere Subunternehmer die geltenden Sicherheitsvorschriften des Arbeitsschutzes zu beachten.

(7) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u. ä. trägt der Auftraggeber. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

  • 5 Verzug

- soweit der zugrunde liegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 361 BGB, 376 HGB beinhaltet;
- sofern infolge eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges das Interesse des Auftraggebers an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist;
- sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, das gilt auch für das Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,
- wenn der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht;
- soweit der von uns zu vertretende Leistungsverzug auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

(3) Beruht unser Leistungsverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Anspruch des Auftraggebers auf 20 % des Vertragspreises begrenzt.

  • 6 Gefährdung der Leistung/Insolvenz

(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggebers bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet.

(2) Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.

(3) Ist der Auftraggebers zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, sind wir ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.

(4) Kündigen oder treten wir nach Absatz 2 oder 3 zurück, können wir von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

  • 7 Haftung von uns

(1) Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder wir für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Wir verfügen über eine Betriebshaftpflicht und Produkthaftungsversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gem. Absatz 1 dieses Paragraphen mit der Maßgabe nicht, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf insgesamt maximal € 10.000.000,- begrenzt ist.

(4) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung unsererseits ist auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die Absätze 1 bis 4 dieses Paragraphen gelten entsprechend für deliktische Handlungen unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

(6) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haften wir nicht, sofern wir nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben.

  • 8 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von uns eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

(2) Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(3) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentum der engagierten Person haftet der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der DJs/Moderatoren/Künstler und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden des DJs/der Künstler/des Moderators/ihrer Hilfskräfte entstehen.

(5) Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der Bühnenanweisung/Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.

(6) Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen geschuldet: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket), die Bereitstellung der Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:

- bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung der Firma Visador-Events und  
  der geleisteten Anzahlung oder Bestätigung wenigsten 15% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
- bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
- bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

(7) Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per e-Mail erklärt werden, deren Erhalt von Visador-Events, Inh. Kai Kronenwerth bestätigt werden muss.

(8) Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch Visador-Events, Inh. Kai Kronenwerth gilt als das Datum der Stornierung.

(9) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Visador-Events kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus (8) ergibt. Der Visador-Events ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

(10) Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor ist Visador-Events nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Visador-Events bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,-- EURO geschuldet.
Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der Visador-Events auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der Visador-Events mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mit zu teilen.

  • 9 Datenschutz

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der Visador-Events im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

(2) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

  • 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  1. b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet Visador-Events nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber Visador-Events haftet.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz (Deutsches Recht). Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.



Visador-Events
Inh. Kai Kronenwerth
Klotzenmoor 31
22453 Hamburg

Mobil:              0172-4269882
Büro:               040-51203748

Stand              09.09.2024
E-Mail:            Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web:               www.visador-events.de

Inhaber: Kai Kronenwerth

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